Allgemeine Geschäftsbedingungen * AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Auftraggeber erkennt durch seine Auftragserteilung (schriftlich oder mündlich) die Geschäftsbedingungen an. Die Terminvereinbarung gilt als verbindliche Auftragserteilung seitens des Kunden. Sie gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Nebenabreden zu Verträgen oder zu diesen AGBs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.

  2. Alle von der Fotografin gefertigten Aufnahmen sind geschützte Werke im Sinne des Urheberschutzgesetzes. Jeder Abdruck oder Vervielfältigung der von ihr erstellten Fotografien bedarf jeweils ihrer ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung. Ihre Bilder dürfen in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien nur mit Nennung: Annika Schwerdt Fotografie abgedruckt werden. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen. Durch diese Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. COPYRIGHT-Aufdrucke auf den Fotos dürfen nicht entfernt werden.
 Ebenso unterliegen die Texte auf dieser Homepage dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert werden. Sie sind mein geistiges Eigentum.
  3. In Rechnung gestellte, aber nicht bezahlte Bilder bleiben Eigentum der Fotografin und unterliegen dem Urhebergesetz in Bezug auf jegliche Verwendung. Bilder, die sie zur Auswahl übergibt, bleiben ihr Eigentum und dürfen weder veröffentlicht, noch vervielfältigt werden.
Endverbraucher haben spätestens bei Bestellung der Endprodukte den Kaufpreis vollständig zu zahlen. Die Fotografin darf Anzahlungen erheben und stellt diese als Rechnung aus. Der Rechnungsbetrag ist vor Termin zu begleichen.
  4. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
  5. Auswahlsendungen, die nicht innerhalb der vereinbarten Rückgabefrist wieder bei der Fotografin eingehen, gelten als abgenommen und werden komplett in Rechnung gestellt.

  6. Veränderungen der Fotos durch Bildbearbeitung, Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nicht gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv genutzt werden.

  7. Die digitale Bildbearbeitung obliegt einzig der Fotografin. Die erstellten Fotografien sind geistiges Eigentum der Fotografin. Unbearbeitete Fotos verbleiben bei der Fotografin und werden nicht pauschal mit herausgegeben.
  8. Die Darstellung der Fotos auf kundeneigenen Monitoren, Smartphones oder Tablets kann in Bezug auf Helligkeit, Farbdarstellung und Kontraste variieren und ist somit kein Reklamationsgrund. Die Fotos verlassen nach Ermessen der Fotografin einwandfrei das Haus.
  9. Der Kunde hat das Recht einen Aufnahmetermin zu kündigen. Kündigt er, so ist die Fotografin berechtigt, eine nach § 649 BGB gesetzliche Vergütung zu verlangen.
Die Fotografin hat das Recht aufgrund von Krankheit, Wettereinflüssen, Unfall oder höherer Gewalt fest vereinbarte Fototermine zu verschieben und mit dem Auftraggeber einen neuen Termin zu vereinbaren. Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind hierbei ausgeschlossen.
  10. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

  11. Der Zeitraum zur Fertigstellung vom Fototermin bis zum fertigen Endprodukt kann zwischen zwei und vier Wochen variieren. Dem Auftraggeber stehen bei Überschreitung eines von der Fotografin angegebenen Liefertermins keine Ersatzansprüche zu, es sei denn der Leistungsverzug sei von ihr oder von einer ihrer Zulieferfirmen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  12. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Bildauffassung und -gestaltung der Fotografin ausdrücklich an. Macht er nachträglich Änderungswünsche geltend, werden diese gesondert berechnet. Reklamationen jeder Art müssen innerhalb von 6 Tagen nach Übergabe des Werks bei ihr eingehen. Nach dieser Frist gelten Aufträge als verbindlich angenommen !

  13. Die Aufbewahrung der digitalen Dateien ist nicht Teil des Auftrags. Die Fotografin bewahrt die digitalen Dateien ohne Gewähr auf. Übergebene Vorlagen/Gegenstände werden von ihr mit Sorgfalt behandelt. Sie müssen vom Auftraggeber gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder Feuer versichert werden. Ihre Haftung gegenüber dem Kunden wird auf den Ersatz von grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldete Schäden beschränkt. Bei Verlust der Aufnahmen in Form von digitalen Dateien, beschränkt sich ihre Ersatzpflicht darauf, neues Fotomaterial zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche, etwa bei Hochzeitsaufnahmen, sind ausgeschlossen.

  14. Der Betriebssitz des Fotografen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand.